Die Abgasuntersuchung in Berlin nach StVZO

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine Untersuchung an Kraftfahrzeugen, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Alternativ wird sie auch als Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) bezeichnet. Sie soll gewährleisten, dass der maximale Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs den Richtlinien der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Sie wollen gern wissen, was genau und wie oft gemessen wird, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten oder welche Auswirkungen das Überziehen der Untersuchungsfrist hat? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Abgasuntersuchung. Kommen hierzu auch gerne in unsere Kfz-Prüfstelle in Berlin Hohenschönhausen, Pankow, Friedrichshain oder  Marzahn vorbei oder rufen Sie uns an.

Was wird bei einer Abgasuntersuchung gemessen?

Bei der Abgasuntersuchung wird gemessen, welche Abgase das Auto produziert und in welchen Mengen. Konkret kann es sich hier um Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe bei Benzin- und um Rußpartikel bei Dieselmotoren handeln. Das erfolgt mittels sogenannter Endrohrmessung, bei der eine Sonde im Auspuffendrohr bei laufendem Motor platziert wird. Die Schadstoffemissionen, die bei unterschiedlichen Drehzahlen ermittelt werden, gleicht der Sachverständige anschließend mit den vorgeschriebenen Maximalwerten des Herstellers ab. Die Ergebnisse hält er in einem detaillierten Prüfbericht fest, den Sie als Fahrzeughalter ausgehändigt bekommen.

INTERESSE AN EINEM GESPRÄCH?

Abgasuntersuchung: Wie oft muss eine durchgeführt werden?

Die Abgasuntersuchung wird seit 2010 im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Somit findet sie bei Neufahrzeugen erstmals 1 bis 3 Jahre nach der Erstzulassung (siehe Tabelle) sowie anschließend alle zwei Jahre statt.
Auch Motorräder müssen alle zwei Jahre zu einer Abgasuntersuchung, sobald sie mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden.

Fahrzeugart erstmalig generell
Ottomotor (Benzin) ohne KAT nach 24 nach 24
Ottomotor (Benzin) mit ungeregeltem KAT (UKAT) nach 24 nach 24
Ottomotor (Benzin) mit geregeltem KAT (GKAT) bis 3,5 t nach 36 nach 24
Dieselmotor bis 3,5 t nach 36 nach 24
Fahrzeuge (Ottomotor & Diesel) > 3,5 t nach 12 nach 12

Wer darf eine Abgasuntersuchung durchführen

Da die Abgasuntersuchung ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, darf sie von allen amtlich anerkannten und zugelassenen Prüforganisationen durchgeführt werden. Dazu gehören auch unsere KFZ-Prüfstellen in Berlin. An den Standorten Hohenschönhausen, Pankow und Marzahn führen wir Ihre Abgasuntersuchung durch und beantworten gern alle Ihre Fragen zum Thema.

Wie teuer ist eine Abgasuntersuchung in Berlin?

Bitte entnehmen Sie die Preise für eine Abgasuntersuchung unserer Preisliste (https://www.simaxx.de/preise/).

Was passiert, wenn die Frist für die Abgasuntersuchung überzogen wird?

Überziehen Sie die Untersuchungsfrist, müssen Sie mit folgenden Strafen rechnen:

  • 2 bis 4 Monate: 15,00 € Bußgeld
  • 4 bis 8 Monate: 25,00 € Bußgeld
  • Mehr als 8 Monate: 60,00 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
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